Die Geschichte des Freitagshofes

Hs-Nr. 53 (alt)

Pl.-Nr 58
Freitagshof
¾ Hof

Laufamholzstr. 6 (neu)
Nürnbergisch
Holzschuher´sche Gütergruppe
Laufenholzer bzw.
Brandenburgisches Lehen

1524 Contz Freitag

Der ¾ Hof wird bereits im Jahre 1524 in einer Verkaufsurkunde erwähnt und zwar in einer Lagebestimmung der Rieter´schen Erbschenkstatt (Ritter St. Georg), die zwischen Contz Freitags und Eberlein Pirk-manns Gütern gelegen ist. Nach diesem Contz Freitag, dem damaligen Besitzer, wird der Hof durch Jahrhunderte der „Freitagshof“ genannt.

1684 Hans Paulus

Im Jahre 1684 besitzt das Anwesen der Nürnberger Bürger und Händler Hans Paulus, der das Bauernhaus auf des Freitags Hof neu erbaut. Der Freitagshof hat Waldrecht auf 4 Haupt.

1718 Wolfgang Seyfried Schadelock

Seit 1718 ist Wolfgang Seyfried Schadelock der Besitzer. Weder Paulus, der Nürnberger Händler, noch Schadelock scheinen das Gut selbst bewirtschaftet, sondern Hintersassen darauf sitzen zu haben. 1726 wird durch Schadelock der abgebrannte Stadel neu errichtet und zwar in der Südostecke des Anwesens. Der Stadel scheint früher in der Nähe des Bauernhauses selbst gestanden zu haben. Gegen die Errichtung an der heutigen Stelle hat der Mögeldorfer Schmied als Nachbar wiederholt protestiert. Die Schmiede führt folgende Gründe ins Feld: „…daß niemals daselbst ein Gebäude gestanden, oder ein alter Grund sich befindet, sondern jederzeit nur ein Grasboden gewesen… indeme ihme dadurch der Sonnenschein von Mittag und Abend her genommen und die Durchstreichung der Luft entzogen, durch Ablauf des Regen- und Schneewassers von der Bedachung sein Erdreich verderbet würde.“

Nachdem alle Proteste nichts genützt, fordert die Schmiede eine massive Standsteinmauer gegen Osten, aber auch das wurde 1726 abgelehnt. Zusammen mit dem Stadel wurde auch das Wohnhaus erneuert.

Der Hof war im 18. Jahrhundert (1726) Nützel’sches Stiftungsgut, Eigenherffschaft: Wolf Jakob Nützel, Hochw. Gedächtnis, hinter seiner Wittib und Erben gehörig, frei lauter eigen, in Lehensqualität aber gehörte er ohne Zweifel in die Holzschuher’sche Gütergruppe des Doktorschlosses. Er wird den Holzschuhern wiederholt zusammen mit dem Schloß und einem weiteren Gütchen beim Schloß verliehen (siehe Doktorschloß).

1790 Christoph Carl v. Ölhafen

Im Jahre 1790 wird Christoph Carl von Ölhafen, später Kgl. Bayer. Stadt- und Ehegerichts-Assesor, Inhaber dieses Besitzes und zwar durch seine Frau, die ihm das Schloß und die beiden Güter in die Ehe mitbrachte.

Ölhafen ist es auch, der am 2. Oktober 1808 die Angaben zum Kataster für die ganze Gütergruppe machte.
Wir ziehen die Angaben für den Freitagshof heraus:

„Der Bauernhof, ¾ Hof

  • Das Wohnhaus Nr. 53 halb von Steinen, worinnen die Stallungen, weiter eine Scheune, ein Backofen, ein Schweinestall, eine Hofraith.
  • An Feldern:
    an der Tullnauer Straße
    8 Tgw.
    beim Engelweiher
    1 1/4 Tgw.
    in den tiefen Feldern
    1 Tgw.
    Laufamholzstraße
    1 3/8 Tgw.
    nach der Bürg
    3/8 Tgw.
    am Stegsee
    1 Tgw.
    an der Au
    1 1/2 Tgw.
    im Geißberg
    4 3/4 Tgw.
  • An zweimähdigen Wiesen:
    die Bruckwiese
    1 1/4 Tgw.
    am Sandrangen
    1/4 Tgw.
    in den tiefen Äckern
    5/8 Tgw.
    beim Egelweiher
    7/8 Tgw.
  • An Hütungen: auf der Gemeindeflur und mit der Gemein zusammen im Reichswald
  • Waldungen: 1/16 Tgw. an einem diesseitigen Feld, welches aber „abgräßiget“ ist.
  • An walzenden Stücken: 2 Tgw. Zweimähige Wiesen, die Schopperswiese genannt.
  • Rechte: Gemeinderecht, Anteil an den unverteilten Gemeindegründen, Weide auf der Gemein. Forstrecht: Nach der provisorischen Reduktion 7 Klafter Weichholz, Gehölz und Stöcke, was das Gehäu abwirft. Die Branntweinbrennereigerechtigkeit ruht auf dem Hof.
    Anerkennung: Oben beschriebene Felder sind durchaus schlechte Sandfelder, weshalb ein großer Teil davon brach liegt
  • Lasten und Abgaben: Der ¾ Hof dient mit 3 Stück Anspann und hat jährlich 2-3 Holzfuhren oder sogenannte Herrenscheitfuhren zu leisten. Die Lehensqualität ist dem Finanzrat von Holzschuher, Nürnberg, zu eigen. Gibt jährlich dorthin: Fastnachtshenne keine Geldgült und Erbzins 8 fl 58 Kr.. Wildbretentschädigung 3 fl 58 Kr. Gibt an Gült jährlich dahin 3 Simra Korn. Die Steuermasse kann nicht ausgeschieden werden. Sie beträgt für das Schloss mit Gütlein und Bauernhog zusammen 93 fl, tut jährlich Steuer daraus 27 fl 54 Kr.

Das Landgut, wozu der ¾ Hof gehört, wurde anno 1790 meiner verstorbenen Gattin als mütterliches Erbe zugeteilt.

Den Zehent auf dem Hof besitzt Herr Pfleger von Holzschuher zu Engelthal, das Landhaus mit dem ¾ Hof ist zum 15. Fl handlöhnig. Nürnberg, 2. Oktober 1808, gez. Christoph Carl von Ölhafen, kgl. Bayer. Stadt- und Ehegerichtassessor.“

Im Jahre 1822 wird der Gesamtbesitz dismembriert. Das Schloß und das Köblergütchen wird laut Urkunde der Holzschuher v. 11. November dieses Jahres frei lauter eigen, das heißt, alle Rechte die sich aus der Grundbarkeit ergeben, werden für die Summe von 600 fl abgelöst. Der Bauernhof wird nach jahrhundertlanger Zugehörigkeit abgetrennt und verbleibt in der Grundherrschaft der Holzschuher.

1817 Johann Georg Seitz

In dieser Zeit saß auf dem 2. Komplex des dismembrierten Ölhafen´schen Gutes, also auf dem Freitaghofe, Johann Georg Seitz, der im Jahre 1817 die Witwe seines Vorgängers Friedrich geheiratet hatte. Der Hof wird um 1822 nach der genauen Vermessung beschrieben:

Hausnummer 53, Plannummer 58 und zwar:

Pl.-Nr. 58a Wohnhaus, Nebengebäude und Hof
0,28 Tgw.
Pl.-Nr. 58b Wurzgarten
0,03 Tgw.
Pl.-Nr. 58c Grasgarten
0,08 Tgw.

Gerichtsbar dem Holzschuher´schen Patrimonialgericht II. Kl., Almosahof. Erblizinslehenbar Freiherr v. Holzschuher. Handlohn 15%, Handlohnquote jährlich 18 Kr. Vom Hundert des Wertes. Dem Lehrer 18 Kr. Zehent: Freiherr v. Holzschuher.

Durch Heirat der Witwe Friedrich um den Anschlag von 2000 fl lt. Ehevertrag vom 29. Mai 1817 erworben.

Besitz an Äckern:

Pl. Nr. 113 am Sandrangen
1,37 Tgw.
Pl.-Nr. 126 am Pulvermagazin
1,51 Tgw.
Pl.-Nr. 132a an der Tullnau
1,12 Tgw.
Pl.-Nr. 132b an der Tullnau
1,36 Tgw.
Pl.-Nr. 132c an der Tullnau
0,19 Tgw.
Pl.-Nr. 347 Hofacker
0,77 Tgw.
Pl.-Nr. 410 Marteracker
0,89 Tgw.
Pl.-Nr. 442 Straßenäckerl
0,44 Tgw.
Pl.-Nr. 473 Bürgwegäckerlein (gr. Au)
0,47 Tgw.
Pl.-Nr. 474 Bürgwegäckerlein (kleine Au)
0,88 Tgw.
Pl.-Nr. 481 Schleifwegacker
0,69 Tgw.
Pl.-Nr. 492 Melbersacker
1,69 Tgw.
Pl.-Nr. 518 großer Geisbergacker
1,02 Tgw.
Pl.-Nr. 524 großer Dockelsacker
0,96 Tgw.
Pl.-Nr. 527 großer Dockelsacker
0,41 Tgw.
Pl.-Nr. 533 kleiner Geisbergacker (am Rangen)
0,69 Tgw.

Besitz an Wiesen:

Pl.-Nr. 365 die Elmwiese,
1,26 Tgw.
Pl.-Nr. 263a große Wiesen an der Kuhgaß
0,36 Tgw.
Pl.-Nr. 263b große Wiesen an der Kuhgaß
0,74 Tgw.
Pl.-Nr. 294 Waldwiese
0,75 Tgw.
Pl.-Nr. 301 kleine Kuhgaßwiese
0,27 Tgw.

Besitz an Waldungen:

Pl.-Nr. 494 Wetterholz
0,27 Tgw.

Das Waldrecht, das früher 9 Klafter Holz und die vom Gehäu abfallenden Stöcke und Geäst und nach der provisorisches Regelungen 7 Klafter betrug, war jetzt nach der endgültigen Regelung (1831) auf 6 Klafter Holz, 4 ½ Klafter Stöcke und 150 Wellen, 8-10 Fuhren Herbst- und 1-2 Fuhren Sommerstreu festgelegt. Gegenleistungen: Dem Rentamt 6 fl Recht 6 Kr. An das Forstamt waren zu leisten: 2 Tage Spannfuhren, 2 Tage Handfron, Feuerpfennig 4Kr. 4 h (nicht anerkannt).

Gesamtabgaben:
vom Forstrecht
Vom Gute
 
10 fl
24 fl
34 fl
14 Kr.
 
14 Kr.

1853 Daniel Fiedler

Die Tochter des Vorbesitzers Johann Seitz, Johanna Rosine Seitz, als Erbin des Anwesens, verheiratet miz Daniel Fiedler aus Laufamholz, der mit Br. V. 24. Januar 1853 das Answesen um 2600 fl übernimmt. Unter Daniel Fiedler entwickelt sich ein lebhafter Kauf und Verkauf von Grundstücken. Es fällt dem Anwesen aus der ersten und zweiten Gemeindelandvertreilung (1857 und 1872) der Espananteil Pl.-Nr. 389 1/43 und die Pl.-Nr. 484 1/3 kleine Auwiese, Pl.-Nr. 572 1/28 und 572 1/46 Pflanzungen und Ödungen am Sandrangen zu. Weiter wird gekauft: Pl.-Nr. 303, das Bockenackerl und vor allem die Pl.-Nr.764 bis 767, Äcker im Reichsboden mit etwa 8 ½ Tgw. An Abgängen waren zu verzeichnen:1 Teil der Elmwiese an die Ostbahn (Pl.-Nr. 365) ein Tullnauacker Pl.-Nr. 132a mit Regierungsgenehmigung an den Fabrikbesitzer Conrad Weiß in Nürnberg, Pl.-Nr. 527 an die Goldpapiermacherseheleute Joseph und Margarete Hacker in Unterbürg und Pl.-Nr. 113, Acker am Sandrangen, an Paul und Marie Körper aus Nürnberg. Auch gebaut wird, nämlich auf Pl.-Nr. 58c, bisher Grasboden, eine Holz- und Streuremise.

Die Gutsbesitzersehefrau Johanna Rosine Fiedler, geb. Seitz, stirbt am 19.03.1884. Ihren Anteil an dem Hofe erleben die 5 Kinder:

  1. Johann Oswald Fiedler, Ökonom,
  2. Schwab Kunigunge, geb. Fiedler, verwitwete Schmidt
  3. Fischer Katharine, geb. Fiedler, Wagnermeistersehefrau, Höfen
  4. Fiedler Georg, Mauerer und Ökonom
  5. Fiedler Anna Maria
  6. Fiedler Babette, verehelichte Fischer.

Die andere Hälfte des Gutes behält der Gatte des Verstorbenen, Daniel Fiedler.

1889 Fiedler Johann Oswald

Laut Urkunden v. 28.03. und 02.04.1889 kommt es zur Realteilung. Das Gut übernimmt der Sohn des Vorbesitzers, Johann Oswald Fiedler und seine Verlobte, Margarethe Drechsler. Es ist angeschlagen für 17375 Mark und 3200 Mark für Ausnahme.

Johann Oswald Fiedler baut 1892 eine neue Stallung mit Treberkammer und 1896 eine neue Wagenremise. Nach dem Tode Oswald Fiedlers übernimmt die Witwe Magarethe Fiedler das Anwesen mit ihren 3 Kindern Michael, Helene und Georg Fiedler.

1921 Michael Fiedler

In einer Realteilung vom 19. Dez. 1921 erhält der Sohn Michael Fiedler das Anwesen mit einem Teil des Grundbesitzes. In den anderen Teil teilt sich die Mutter mit der Tochter Helene Wallmüller und dem Sohn Georg Fiedler, Bäckermeister.

Michael Fiedler sitzt heute noch auf den Resten des einstigen Freitagshofes.

Quelle: "Der Nürnberger Stadtteil Mögeldorf" - Eine Häusergeschichte von Leo Beyer (1964), Freie Schriftenfolge der Arbeitsgemeinschaft für Belange und Geschichte Mögeldorfs e.V. (Band 2), Lorenz Spindler Verlag, Nürnberg